Gemeindekommission für Landschaft (LGRL)

Die LGRL gibt ihre Stellungnahmen in den Verfahren zur Erteilung der landwirtschaftlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab. Den Vorsitz hat der Sachverständige für Landschaft.

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Mitglieder

Ersatzmitglieder

DEU