Schulmensa - Einschreibung

Verabreichung von Mahlzeiten an Schüler

Dienst aktiv

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Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht die Schulmensa - Einschreibung

Für wen

Für Schüler, die Grund- oder Mittelschulen im Gemeindegebiet besuchen.

So geht's

Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.

Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).

Die jeweilige Schuldirektion informiert Sie über eventuelle weitere Voraussetzungen für die Anmeldung.

Der Online-Dienst bittet die Antragsteller - aus technischen Gründen - um die Angabe etwaiger Geschwister (Punkt 7 des Formulars). Die Gemeinde bietet keine Vergünstigungen für Geschwisterkinder, so dass diese Daten nicht ausgefüllt werden müssen.

Was ist notwendig

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Dienstes ist der Besuch der Schule am Nachmittag (normaler Unterricht oder Wahlfach).

Für den Erhalt bestimmter Diätmahlzeiten aus gesundheitlichen Gründen, sind die entsprechenden medizinischen Unterlagen beizulegen.

Was Sie erhalten

Die Möglichkeit für Schüler die Schulmensa zu nutzen

Fristen und Fälligkeiten

Der Antrag um Einschreibung kann vom 1. Mai bis zum 15. Juni eines jeden Jahres gestellt werden. 

Nach Ende der Anmeldefrist prüft die Gemeindeverwaltung die Anträge formell und übermittelt korrekte Ansuchen an die jeweilige Schuldirektion. Sind die Voraussetzungen zum Besuch der Schulmensa durch die jeweilige Direktion bestätigt worden erhält der Antragsteller innerhalb 31. August des jeweiligen Jahres von der Gemeinde eine Bestätigung, dass der Schüler zum Mensadienst eingeschrieben worden ist. Sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden können, erhält der Antragsteller ebenso innerhalb 31. August eine entsprechende Absage.

Kosten

Das Einreichen des Antrags ist kostenlos.

Die anfallenden Kosten pro Mahlzeit mit Getränk belaufen sich unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie auf:

  • Euro 4,50 für Schüler der Grund- und Mittelschule

Der Betrag der zu bezahlenden Kosten wird Ihnen mit einer Zahlungsmitteilung pagoPA übermittelt.

Auf der Zahlungsmitteilung pagoPA sind die Möglichkeiten, wie und wo die Zahlung vorgenommen werden kann, angegeben.

Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

Einschränkungen

Die Registrierung ist nur für Schüler, die Grund- oder Mittelschulen im Gemeindegebiet besuchen vorgesehen.

Sonderfälle

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

Dokumente

Zugang zum Dienst

Kontakte

Kabinett

Hauptstraße 120, 39028 SCHLANDERS+39 0473 737727kabinett@schlanders.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.09.2025, 11:34 Uhr