Kundmachung - Wahl der Verwaltungskomitees der Eigenverwaltungen B.N.R. Kortsch und Göflan

Die Bürgermeisterin gibt im Sinne von Art. 2 des Landesgesetzes vom 12.06.1980, Nr. 16, betreffend "Verwaltung...

Veröffentlichungsdatum:

29.09.2026

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Wahlen

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Beschreibung

Die Bürgermeisterin gibt im Sinne von Art. 2 des Landesgesetzes vom 12.06.1980, Nr. 16, betreffend "Verwaltung der mit Gemeinnutzungsrechten belasteten Güter" bekannt, dass die Neuwahl des Verwaltungskomitees der Fraktionen Kortsch und Göflan wie folgt stattfindet:

Wahl des Verwaltungskomitees für die Separatverwaltung KORTSCH:
Sonntag, 25. Oktober 2026
von 8:00 bis 14:00 Uhr
im Haus der Dorfgemeinschaft (Jugendraum) in Kortsch

Wahl des Verwaltungskomitees für die Separatverwaltung GÖFLAN:
Sonntag, 25. Oktober 2026
von 9:00 bis 15:00 Uhr
im alten Volksschulgebäude in Göflan.

Wahlberechtigt sind alle in der jeweiligen Fraktion ansässigen Bürger, die in den Wählerlisten für die Gemeinderatswahlen eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis liegt während der zehn Tage vor dem Wahlgang im Sekretariat der Gemeinde auf.

Jeder Wähler ist berechtigt, bis zu zwei Vorzugsstimmen abzugeben. Sämtliche in den Wählerlisten der Gemeinde Schlanders eingeragenen Bürgerinnen und Bürger sind wählbar. Kandidatenvorschläge können bis zum 12.10.2026 - 12:00 Uhr im Sekretariat der Gemeinde Schlanders hinterlegt werden.

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Zuletzt aktualisiert: 07.10.2026, 11:43 Uhr

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