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Mit Beschluss ARERA 385/2025/R/EEL sind neue Anpassungsverpflichtungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von mindestens 100 kW, die an das Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, eingeführt worden.
Wichtigste Vorschriften und Fristen
- Die Installation eines zentralen Anlagensteuergeräts (CCI) gemäß der Norm CEI 0-16 (Anhänge O und T) mit Aktivierung der Funktion PF2 „Begrenzung der Wirkleistung auf externen Befehl des DSO” ist obligatorisch.
- Die Erzeuger sind für die Installation, Wartung und Inbetriebnahme des CCI sowie für die entsprechende Mitteilung an das Verteilungsunternehmen verantwortlich.
- Es ist erforderlich, die Erklärung über die erfolgte Anpassung gemäß DPR 445/00 durch einen externen zugelassenen Techniker zu übermitteln und eine Kopie des CA-Zertifikats des CCI beizufügen.
- Die unterzeichnete Betriebsordnung und die technische Erklärung der Anlage müssen aktualisiert und übermittelt werden.