Die Verordnung regelt folgende Bereiche:
- Allgemeine Bestimmungen
- Gleichstellung von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll
- Getrennte Sammlung
- Aufbau und Abwicklung des öffentlichen Dienstes
- Reinigung von öffentlichen Flächen und Entsorgung von Hausabfällen und diesen gleichartigen Sonderabfällen außerhalb der ordentlichen Sammlung
- Entsorgung von Sonderabfällen
- Kontrollen, Straf- und Schlussbestimmungen