Covid-19-Notfall-Einkaufsgutscheine - Öffentliche Kundmachung

spesa

1) Infos für Bürgerinnen und Bürger:

Antragsberechtigt für den Erhalt von Covid-19-Notfall-Einkaufsgutscheinen sind alle in der Gemeinde ansässigen Personen, die sich aufgrund der Coronakrise in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, da ihre Handels-, Handwerks- oder industrielle Tätigkeit oder ihr abhängiges Arbeitsverhältnis ausgesetzt bzw. gekündigt wurden. Die Einkommensgrenzen und die weiteren Voraussetzungen finden Sie im beiliegenden "Formular für das Ansuchen (Eigenerklärung)".

Die Ansuchen können ab Montag, 22. März 2021 gestellt werden. Die Gemeinde wird die Anträge so schnell wie möglich prüfen.

Das Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, die Gutscheine so schnell und einfach wie möglich verfügbar zu machen, damit bedürftige Familien rasch die Unterstützung erhalten, die sie in dieser schwierigen Zeit benötigen.

Telefonische Auskünfte erhalten Sie von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr unter Tel. +39 0473 737775  (Kulturhaus “Karl Schönherr”).

Abgabe des Ansuchens und Hilfe beim Ausfüllen des Formulars:
Montag und Dienstag von 9:00 bis 11:00 Uhr im Kulturhaus “Karl Schönherr”, oder nach telefonischer Vereinbarung (Tel. +39 0473 737775 ).
Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Ansuchen, samt den erforderlichen Anlagen, kann auch per E-Mail an kulturhaus@schlanders.it geschickt werden.

Hier finden Sie die öffentliche Kundmachung, das Formular für das Ansuchen (Eigenerklärung) und die Liste der teilnehmenden Geschäfte:

Öffentliche Kundmachung betreffend die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen

Formular für das Ansuchen (Eigenerklärung) 

Liste der teilnehmenden Geschäfte


2) Infos für Geschäfte:
Weitere Geschäfte, die sich an dieser Aktion beteiligen möchten, können sich für Informationen an das Kabinettsbüro der Gemeinde wenden (Tel. +39 0473 737727 , kabinett@schlanders.it).

  • Quelle: Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 161 vom 16.03.2021

18.03.2021

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