Energieeffiziente Gebäudesanierung mit Steuervorteil

Energetische Sanierung

Wer seinen Altbau saniert, statt neu zu bauen, leistet einen nennenswerten Beitrag für den Umwelt und den Klimaschutz und kann obendrein noch eine Reihe von Steuervorteilen nutzen.

Durch eine energieeffiziente Altbausanierung können die Heizkosten drastisch gesenkt, Ressourcen eingespart und für die Umwelt und den Klimaschutz etwas Gutes getan werden. Aber damit nicht genug, denn für den Erhalt der alten Bausubstanz und die Reduzierung der Energieverbräuche, gibt es auch steuerliche Vorteile, also Abzugsmöglichkeiten von der Einkommenssteuer.

Die Steuerabzüge im Kurzüberblick:

  • 50 % Steuerabzug für die verschiedenen Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden (Höchstbetrag 96.000 Euro)
  • 36 % Steuerabzug für die Pflege von Gärten, Grünanlagen und Terrassen (Höchstbetrag 5.000 Euro)
  • 50 % Steuerabzug für die Anschaffung von Möbeln und energieeffizienten Haushaltsgeräten im Rahmen der Gebäudesanierung (Höchstbetrag 5.000 Euro)
  • bis zu 75 % Steuerabzug für die verschiedensten energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. die Wärmedämmung von Außenwänden, den Fensteraustausch, das Erneuern der alten Heizanlage und vieles mehr
  • 70 % Steuerabzug für Energiesparmaßnahmen (Wärmedämmung Außenwände und Dach, Heizanlagenaustausch) und die Anschaffung von Photovoltaikanlagen und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge.

Weitere Details zu den verschiedenen Steuerabzugsmöglichkeiten sind auf der Webseite (www.energieforum.bz) unter den Fachbroschüren des Bildungs- und Energieforum (AFB) enthalten.

Text: Christine Romen KlimaGemeinde-Beraterin und Bildungs- und Energieforum (AFB)

10.05.2024

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